Schwammig formulierte Antikorruptionsbestimmungen verunsichern die Kunden und führen zu einem drastischen Rückgang beim Verkauf von Event-Tickets. Der Eventbranche platzt der Kragen. Nach der Austrian Compliance Enquete wurden im „Laxenburger Appell“ drei Forderungen an den Gesetzgeber bzw. an die Bundesregierung formuliert.
Der Austragungsort der Austrian Compliance Enquete ist nicht zufällig gewählt. „In unmittelbarer Nähe der Internationalen Laxenburger Anti-Korruptionsakademie wollen wir als Eventbranche ganz bewusst einen Kontrapunkt setzen“, erklärt Gert Zaunbauer, Obmann der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) und Veranstalter der Enquete. Damit keine Missverständnisse aufkommen: „Niemand von uns will die Anti-Korruptionsgesetze abschaffen“, sagt Zaunbauer. Jedoch sei der Eventbranche der Kragen geplatzt. Schuld daran ist der Generalverdacht, dass Einladungen zu Events und in Konzert-Logen unmittelbar zur Korruption dienen. Daraus resultiert ein aktueller Gesetzesrahmen, bei dem sich, wie es ein Teilnehmer ausdrückte, „niemand mehr auskennt“. Für viele Veranstalter seien die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes als eine Blendgranate, die nur von der eigentlichen „im Hinterzimmer stattfindenden Korruption“ ablenken soll.
7,3 Mrd. Euro Umwegrentabilität
Nicht außer Acht gelassen werden dürfe die volkswirtschaftliche Komponente des Veranstaltungswesens. „Schätzungen zufolge trägt unsere Branche 7,3 Mrd. Euro an Umwegrentabilität zum BIP bei und ist ein ganz wesentlicher Image- und Werbeträger im Ausland für den heimischen Tourismus“, betont Obmann Zaunbauer. Seit der im Jahre 2012 erfolgten Novellierung des österreichischen Korruptionsstrafrechts sieht sich aber das Veranstalterwesen buchstäblich in die Ecke gedrängt. Die schwammig formulierten Bestimmungen würden bei den Kunden durchwegs zu Verunsicherung führen: „Für eine strafrechtliche Materie, die als Ultimo Ratio des Gesetzgebers zu gelten hat, ist das vollkommen unzulässig“, hält denn auch WKÖ-Experte Artur Schuschnigg nicht mit seiner Kritik hinter dem Berg. Dr. Günther Ofner, Vorstandsmitglied Flughafen Wien und Präsident des NÖ Management Clubs, betont weiter, dass diese Unsicherheit viele Vorstände und Geschäftsführer dazu veranlasst, Eventeinladung zur Gänze aus dem Sales- und Marketing-Mix zu streichen.
Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten
Obwohl Sponsoring absolut zulässig ist, hat allein die Angst, unter Umständen mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu können, zu firmeninternen „Null Toleranz Compliance Regelungen“ geführt, die ihrerseits einen drastischen Rückgang der Kartenbestellungen zur Folge hatten. Sogar Veranstalter von Großereignissen, wie etwa Sportlegende Hubert Neuper, der seit 1993 das Skifliegen am Kulm organisiert, sind verzweifelt: „Wir sind eben abhängig von den Menschen, die bei uns Karten kaufen und Firmen, die zu Events einladen.“ Wenn Unternehmen sich aber aus Angst, straffällig zu werden, nicht mehr trauen, Kontingente für ihre Geschäftskunden zu bestellen, bliebe ihm nichts anders übrig, als betteln zu gehen. Und das, „um eine Veranstaltung, die 48 Millionen Menschen in aller Welt erreicht und eine Visitenkarte für unser Land ist, am Leben zu erhalten“. In die gleiche Kerbe schlagen Mag. Reinhard Lischka, der heuer die Beachvolleyball-WM auf der Donauinsel umgesetzt hat, sowie Herwig Straka, der eben erst das ATP-Tennisturnier in der Wiener Stadthalle in Szene gesetzt hat.
Ein Appell – drei Forderungen
„Bei der Austrian Compliance Enquete geht uns darum, aufzuzeigen, was in der Praxis falsch läuft und so auf die Probleme unserer Branche aufmerksam zu machen“, sagt Obmann Zaunbauer. Ergebnis ist der „Laxenburger Appell“ der Branche an den Gesetzgeber bzw. an die Bundesregierung, nämlich „das Commitment zu Events“.
Konkret äußert die Branche drei Hauptforderungen:
- Klarere Bestimmungen im Korruptionsstrafgesetz, mit denen Firmen sowie Veranstalter gleichermaßen arbeiten können.
- Events sollen im Gesetz explizit behandelt werden und als verbotene Geschenkannahme herausgenommen werden.
- Der Begriff „Amtsträger“ muss konkretisiert werden, da fast 50% aller ÖsterreicherInnen vor dem Gesetz Amtsträger ist und somit die Hälfte aller Bürger eigentlich nicht zu Veranstaltungen eingeladen werden dürfen.
Weitere Unterstützer sind: Erik Kastner/Vorstand Eventnet.Austria, Martin Bresovich/Vorstand emba, Hermann Wurzenberger/Fa. Showexpress, Ursula Hüttner/Studio44, Birgit Passler/Fa. Passd, Prof. Gerhard Skoff/Donautourismus, Mag. Manfred Katzenschlager/WKÖ, Alfred Flammer/Pyramide Vösendorf, Gerhard Span/FV-WKÖ, Wolfgang Gramann/SlowMotion, Heidi Neururer/KULMination, Martin Wicha/EVENTFEX, Manfred Machacek/EVENTFEX und viele mehr.
Fotocredit: Gregor Nesvadba