Austrian-Compliance-Enquete 2018 in Laxenburg: Gruppenfoto beim Appell Austrian-Compliance-Enquete 2018 in Laxenburg: Gruppenfoto beim Appell

Gesetz gegen Korruption darf Eventbranche nicht behindern

News

Erik Kastner (WKO Bundesbranchensprecher / eventnet) fordert klarere Bestimmungen im Antikorruptionsgesetz, damit Firmen und Besucher von Business-Events entsprechende Rechtssicherheit haben. Die öffentliche Hand erhalte laut IHS Studie (2017) durch die Aktivitäten der Eventbranche 3,5 Milliarden € pro Jahr und könne daher auch die berechtigten Forderungen nach entsprechender Gesetzesadaptierung nicht übergehen, so Kastner. „Wir schaffen durch unsere Tätigkeit 140.000 Arbeitsplätze und erwirtschaften rund 8,9 Milliarden Euro Wertschöpfung, das sind 2,9 % der österreichischen Bruttowertschöpfung. Wir können nicht einfach übergangen werden!“

Firmeninterne Compliance-Richtlinien vs. Antikorruptionsgesetz

„Wir haben jüngst bei unserer Austrian-Compliance-Enquete (WKNÖ) in Laxenburg die Nachteile der gegenwärtigen Situation unter Experten diskutiert. Niemand von uns will das Antikorruptionsgesetz abschaffen, wir wünschen uns jedoch Rechtssicherheit, wiewohl wir auch wissen, dass dies nicht so einfach ist. Jedenfalls ist die augenblickliche Lage für unsere Branche, die sich, wie die Zahlen ja beweisen, sehr prosperierend entwickelt, alles andere als wünschenswert. Denn, wie es ein Kollege formulierte, unsere Branche steht unter Generalverdacht, mit Networking-Events, sei es im Firmen-, Kultur-, Sport- oder Wissenschaftsbereich, der Korruption Vorschuss zu leisten“, so Kastner kämpferisch.

Man habe daher in einem Laxenburger Appell drei Forderungen zusammengefasst, die der Gesetzgeber nicht bloß zur Kenntnis, sondern auch zum Anlass für eine Gesetzesadaptierung nehmen sollte. Diesen Vorstoß unterstützt auch die Fachgruppe Freizeit-und Sportbetriebe der Wirtschaftskammer Wien. „Wir müssen sicherstellen, dass eine zentrale Branche nicht durch unklare Bestimmungen in ihrer Tätigkeit eingeschränkt wird“, so Fachgruppenobfrau Gerti Schmidt.

Forderungen der Eventbranche: Rechtssicherheit und Streichung des Anfütterungsparagraphen

Kritik am Antikorruptionsgesetz formuliert die Eventbranche deshalb, weil die darin enthaltene Formulierung „Missbrauch anvertrauter Macht zu privatem Vorteil“ sehr unklar ist. Es sei oft nicht einfach, den Wert einer Einladung zu errechnen. Gäbe es im Gesetz eine Ober- oder Untergrenze, wäre dies auch kontraproduktiv, gibt Kastner zu bedenken. Er könnte sich folgenden Weg aus dem Dilemma vorstellen, eine Art „Zertifikat“ wie beim Spendengütesiegel oder bei den „Green Events“, dass diese oder jene Veranstaltung ‚compliant‘ sei und den Normen des Österreichischen Antikorruptionsgesetzes“ entspreche.

Führungskräfte kämen aus Angst, die internen Compliance-Richtlinien oder vielleicht sogar das Antikorruptionsgesetz zu verletzen, oft gar nicht mehr zu Veranstaltungen. „Wenn wir eine B2B-Veranstaltung planen, bemühen wir uns natürlich, auch die österreichischen Usancen und Traditionen mit zu transportieren, mit gutem Essen, einem ansprechenden Ambiente und eventuell auch Live-Musik“, so Kastner weiter. Doch bei solchen Kalkulationen scheitere man häufig, denn „oft geht sich dabei nicht einmal eine Vorspeisen-Suppe aus, ginge man nach den Compliance-Richtlinien großer Unternehmen“. Besonders heftig bekämpfe man in der Branche das sogenannte ‚Anfütterungsverbot‘. „Dieser Paragraph müsste eigentlich zur Gänze gestrichen werden, weil der Gesetzestext impliziert, dass ich schon für eine Einladung zum Essen automatisch eine Gegenleistung erwarte, was ich so nicht einfach im Raum stehen lassen kann.“, so Kastner weiter.

Amtsträger – ein Begriff wie vor 100 Jahren

Kürzlich feierte Österreich die Gründung der Republik vor 100 Jahren. So alt und antiquiert erscheint Kastner im Zusammenhang mit Events auch der Begriff „Amtsträger. Denn „jeder, der in einem Unternehmen beschäftigt ist, das zumindest zur Hälfte dem Staat gehört oder das der Prüfung des Rechnungshofes unterliegt oder auch in einer Gebietskörperschaft arbeitet – wie beispielsweise das Rote Kreuz, Feuerwehr, Wirtschaftskammer –, ist Amtsträger und das betrifft mehr als 40 % der arbeitenden Bevölkerung in Österreich“, meint Kastner. All diesen ArbeitnehmerInnen ist es untersagt, etwas „anzunehmen“ (Nulltoleranz). Kastner schlägt vor, eine Art „Amtsträgerbezugspyramide“ festzuschreiben, die in Hinblick auf verschiedene Einkommensstufen oder Positionen Orientierung gäbe, um die jeweils entsprechende – im Gesetz vorgesehene – Angemessenheit ableiten zu können.

Wie hat dir der Artikel gefallen? Stimmen Sie jetzt ab:
[Total: 0 Average: 0]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert